Die Sportparty zählt seit Jahren zu den festen Größen im Veranstaltungskalender des SfS. Stadt und Stadtverband wollen auf diesem Weg ihren Sportlerinnen und Sportlern für deren herausragenden persönlichen Leistungen danken. Gleichzeitig sollen die ehrenamtlichen Verdienste der vielen in den Sportvereinen Tätigen gewürdigt werden. Alljährlich melden die Mitgliedsvereine des Stadtverbandes für Sport (SfS) regelmäßig über 300 Sportlerinnen und Sportler zur Ehrung, die zahlreiche ehrungsfähige Erfolge auf nationaler und internationaler Ebene auf sich Vereinen konnten. Darüber hinaus werden auch Sportlerinnen und Sportler geehrt, die das Sportabzeichen mehr als zwanzigmal abgelegt haben. Einer der Höhepunkte der Sportparty ist zudem die traditionelle Ehrung des Sportlers, der Sportlerin und der Mannschaft des Jahres. Aus den Vorschlägen der Mitgliedsvereine werden die drei Sieger in ihren jeweiligen Kategorien gekürt. Zur alljährlichen Sportparty des Stadtverband ist Jeder recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist kostenlos. Einzelheiten zu Termin und Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der regionalen Presse, den Internetseiten der Kreisstadt Saarlouis oder hier auf unseren Seiten.
Kriterien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern
im Rahmen der Sportparty des Stadtverbandes für Sport Saarlouis
(Grundlage: Vorstandsbeschlüsse vom 09.Dezember 1997 u. 30. Oktober 2003)
I. Allgemeine Ehrung
1. Wer kann geeehrt werden? Antort: Mitglieder, die für einen dem SfS angehörenden Verein eine Meisterschaft errungen haben.
2. Wer kann Vorschlagen? Anwort: ausschließlich SfS-Mitgliedsvereine
3. Was sind die Qualifikationsmerkmale für diese Ehrung? Antwort:
Erstplazierte von Meisterschaften (außer Bezirks-, Kreis- u. Stadtmeisterschaften) sowie saarländische, südwest-deutsche, süddeutsche u. deutsche Pokalsieger, die von dem jeweiligen Fachverband anerkannt sind.
Erfolge bei Meisterschaften, die nicht von den jeweiligen Sportfachverbänden ausgeschrieben sind, werden nicht gewertet. Gleiches gilt für Platzierungen bei (Freundschafts-)Turnieren und/ oder anderen sportlichen Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme beschränkt ist oder die neben den offiziellen Meisterschaften ausgerichtet werden (z.B. Ford- oder DJK-Meisterschaften, Pokalrunden, Erfolge beim Deutschen Turnfest etc.).
II. Sportler, Sportlerin und Mannschaft des Jahres
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort:
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: Vereine und Öffentlichkeit
Aus den Vorschlägen ermittelt der SfS-Vorstand den Kreis der Titelaspiranten.
III. Sonderehrung
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort: Saarlouiser/in (gemäß Ziffer II 1.a)
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: Vereine und Öffentlichkeit.
Über die Vorschläge entscheidet der SfS-Vorstand
IV. Sportabzeichen
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort: Mitglieder der SfS-Mitgliedsvereine, die zum 20.-, 25.-, 30.-mal (usw.)
das Deutsche Sportabzeichen errungen haben.
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: SfS-Mitgliedsvereine
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