Kriterien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern
im Rahmen der Sportparty des Stadtverbandes für Sport Saarlouis
(Grundlage: Vorstandsbeschlüsse vom 09.Dezember 1997 u. 30. Oktober 2003)
I. Allgemeine Ehrung
1. Wer kann geeehrt werden? Antort: Mitglieder, die für einen dem SfS angehörenden Verein eine Meisterschaft errungen haben.
2. Wer kann Vorschlagen? Anwort: ausschließlich SfS-Mitgliedsvereine
3. Was sind die Qualifikationsmerkmale für diese Ehrung? Antwort:
- 1. Platz bei Saarlandmeisterschaften oder
- 1. bis 3. Platz bei Süd- oder Südwestdeutschen Meisterschaften oder
- 1. bis 6. Platz bei Deutschen Meisterschaften oder
- 1. bis 10. Platz bei Europameisterschaften oder
- Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen oder
Erstplazierte von Meisterschaften (außer Bezirks-, Kreis- u. Stadtmeisterschaften) sowie saarländische, südwest-deutsche, süddeutsche u. deutsche Pokalsieger, die von dem jeweiligen Fachverband anerkannt sind.
Erfolge bei Meisterschaften, die nicht von den jeweiligen Sportfachverbänden ausgeschrieben sind, werden nicht gewertet. Gleiches gilt für Platzierungen bei (Freundschafts-)Turnieren und/ oder anderen sportlichen Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme beschränkt ist oder die neben den offiziellen Meisterschaften ausgerichtet werden (z.B. Ford- oder DJK-Meisterschaften, Pokalrunden, Erfolge beim Deutschen Turnfest etc.).
II. Sportler, Sportlerin und Mannschaft des Jahres
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort:
- Qualifikationsmerkmale für Sportlerin und Sportler:
- herausragender sportlicher Erfolg und
- entweder Mitglied in einem SfS-Mitgliedsverein oder Wohnsitz in Saarlouis - Qualifikationsmerkmale für Mannschaft:
- herausragender sportlicher Erfolg und
- startberechtigt für einen SfS-Mitgliedsverein
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: Vereine und Öffentlichkeit
Aus den Vorschlägen ermittelt der SfS-Vorstand den Kreis der Titelaspiranten.
III. Sonderehrung
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort: Saarlouiser/in (gemäß Ziffer II 1.a)
- mit besonders herausragender sportlicher Leistung, die nicht unter die Qualifikationsmerkmale
nach I. fällt bzw. für die nicht einer der unter II. aufgeführten Titel verliehen wird oder - welche/r sich durch langjährige Tätigkeit um die Belange des Sportes bzw.
eines Sportvereines verdient gemacht hat.
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: Vereine und Öffentlichkeit.
Über die Vorschläge entscheidet der SfS-Vorstand
IV. Sportabzeichen
1. Wer kann geeehrt werden? Antwort: Mitglieder der SfS-Mitgliedsvereine, die zum 20.-, 25.-, 30.-mal (usw.)
das Deutsche Sportabzeichen errungen haben.
2. Wer kann Vorschlagen? Antwort: SfS-Mitgliedsvereine
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